Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die Bestimmungen über den Sportbeirat (Beschluß GRA. III vom 15. Juni 1927, AZ. 305/27, und Ent­schließung des Bürgermeisters der Stadt Wien vom 1. September 1946) nicht mehr anwendbar.