Rechnungslegung
Die Rechnungslegung für Aufgaben nach erfolgt durch den Landeskulturfonds nachträglich für das vorangegangene Kalenderjahr bis spätestens 30. April eines jeden Jahres, wobei die einzelnen Positionen aufzuschlüsseln sind.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechnungslegung
Die Rechnungslegung für Aufgaben nach erfolgt durch den Landeskulturfonds nachträglich für das vorangegangene Kalenderjahr bis spätestens 30. April eines jeden Jahres, wobei die einzelnen Positionen aufzuschlüsseln sind.