Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Betrauung des Landeskulturfonds

Zusätzlich zu seinen Aufgaben nach des Gesetzes über den Landeskulturfonds, LGBl. Nr. 65/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird dem Landeskulturfonds die Abwicklung der nach den Richtlinien der Landesregierung aus dem Wasserleitungsfonds und aus dem Tiroler Energiefonds gewährten Darlehen übertragen.