*) Sofortiger Zwang
Die in den , 5 Abs. 2 und 9 vorgesehenen Maßnahmen können durch unmittelbare behördliche Befehls- und Zwangsgewalt getroffen werden.
*) Fassung LGBl.Nr. 61/2013
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Sofortiger Zwang
Die in den , 5 Abs. 2 und 9 vorgesehenen Maßnahmen können durch unmittelbare behördliche Befehls- und Zwangsgewalt getroffen werden.
*) Fassung LGBl.Nr. 61/2013