Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umsetzung der Maßnahmen

(1) Vorgaben gemäß sind innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Verordnung umzusetzen.

(2) Vorgaben gemäß und sind bis 1.1.2004 umzusetzen.