Vorgaben für die sonstige Behandlung von Abfällen
Vor der umweltgerechten Deponierung von nicht vermeidbaren und nicht verwertbaren Abfällen ist durch sonstige Behandlung eine weitgehende Immobilisierung und Inertisierung vorzunehmen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Vorgaben für die sonstige Behandlung von Abfällen
Vor der umweltgerechten Deponierung von nicht vermeidbaren und nicht verwertbaren Abfällen ist durch sonstige Behandlung eine weitgehende Immobilisierung und Inertisierung vorzunehmen.