Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorgaben für die sonstige Behandlung von Abfällen

Vor der umweltgerechten Deponierung von nicht vermeidbaren und nicht verwertbaren Abfällen ist durch sonstige Behandlung eine weitgehende Immobilisierung und Inertisierung vorzunehmen.