Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorgaben zur Vermeidung und Verringerung von Abfällen

Zur Vermeidung von Abfällen sowie zur Reduzierung der Mengen und Schadstoffrachten sind folgende Maßnahmen zu setzen:

1. Information und Beratung der Bevölkerung sowie der Betriebe,

2. Aus- und Weiterbildung der Abfallbeauftragten und der Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen,

3. vorbildgebendes Verhalten des öffentlichen Beschaffungswesens,

4. verursachergerechte Müllbehandlungs- und Abfallbehandlungsbeiträge,

5. Einbeziehung der Wirtschaft.