Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nähere Vorschriften über die Haushaltsführung, insbesondere die Aufstellung und den Vollzug des Haushaltsplans, die Rechnungslegung und die Kontrolle sind durch Landesgesetz zu treffen. Durch Landesgesetz können auch getroffen werden:

1. allgemeine Regelungen zur Sicherstellung einer mittelfristigen Finanzplanung im Sinn des Österreichischen Stabilitätspakts 2012;

2. allgemeine Regelungen für Bürgschaften und sonstige Haftungen des Landes, insbesondere Haftungsobergrenzen und Vorsorgen gegen damit im Zusammenhang stehende Risiken.