Die Landesregierung verfasst über das abgelaufene Haushaltsjahr den Rechnungsabschluss und legt ihn im folgenden Jahr dem Landtag zur Genehmigung vor.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Landesregierung verfasst über das abgelaufene Haushaltsjahr den Rechnungsabschluss und legt ihn im folgenden Jahr dem Landtag zur Genehmigung vor.