Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bei der Haushaltsführung des Landes sind die Grundsätze der Effizienz, der Wirkungsorientierung sowie der Transparenz einschließlich der möglichst umfassenden und wahrheitsgetreuen Darstellung der finanziellen Lage des Landes zu beachten.