Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist auf Versicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2016 abgeschlossen werden.
(2) Abweichend von Abs. 1 ist auch auf Versicherungsverträge anzuwenden, die bereits vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden.
(3) Die bis 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 248/2018 treten mit 1. Oktober 2018 in Kraft.
