Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Laufende Informationspflicht hinsichtlich des Ausmaßes und der Gründe einer Prämienanpassung

. Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der Information über das Ausmaß und die Gründe einer vorgenommenen Prämienanpassung gemäß darüber zu informieren,

welche konkreten Gründe der vorgenommenen Prämienanpassung zugrunde liegen und

dass gemäß die Fortsetzung des Vertrags mit höchstens gleichbleibender Prämie und angemessen geänderten Leistungen verlangt werden kann.