Haushaltsführung des Kurfonds
Für die Führung des Haushaltes des Kurfonds gilt, soweit in dieser Verordnung keine ergänzenden Regelungen enthalten sind, Bgld. HeiKuG.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Haushaltsführung des Kurfonds
Für die Führung des Haushaltes des Kurfonds gilt, soweit in dieser Verordnung keine ergänzenden Regelungen enthalten sind, Bgld. HeiKuG.