Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kursaison

(1) Die Hauptsaison des Kurbetriebes beginnt am 1. April und endet am 15. Oktober.

(2) Die Vorsaison beginnt am 1. Jänner und endet am 31. März.

(3) Die Nachsaison beginnt am 16. Oktober und endet am 31. Dezember.