Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kontrollausschuß

Die Kurkommission hat aus ihrer Mitte einen aus mindenstens drei Mitgliedern bestehenden Kontrollausschuß zu wählen, der verpflichtet ist, die laufende Gebarung zu überprüfen.