Die Vertragsparteien erleichtern in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften beider Länder dem in und 5 umschriebenen Personenkreis Reisen und sonstige Voraussetzungen der Erfüllung seiner Aufgaben.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsparteien erleichtern in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften beider Länder dem in und 5 umschriebenen Personenkreis Reisen und sonstige Voraussetzungen der Erfüllung seiner Aufgaben.