Die Vertragsparteien ermutigen die Begegnung von Künstlern, künstlerischen Ensembles und Funktionären auf den Gebieten der Kultur und Kunst.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsparteien ermutigen die Begegnung von Künstlern, künstlerischen Ensembles und Funktionären auf den Gebieten der Kultur und Kunst.