Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vertragsparteien erleichtern die Ausbildung von Spezialisten auf den Gebieten der Kultur, Kunst, Erziehung und Information durch:

a) Kontakte zwischen Forschern, Lehrkräften und anderen Vertretern der Kultur und Kunst.

b) Austausch von Studenten, insbesondere von postgraduates, durch Stipendiengewährung.