Die Vertragsstaaten prüfen die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung von Zeugnissen, Diplomen und akademischen Graden, die an Hochschulen und wissenschaftlichen Institutionen des anderen Vertragsstaates verliehen werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsstaaten prüfen die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung von Zeugnissen, Diplomen und akademischen Graden, die an Hochschulen und wissenschaftlichen Institutionen des anderen Vertragsstaates verliehen werden.