Die Vertragsstaaten fördern den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiete des Schulwesens. Sie werden zu diesem Zwecke vor allem Fachleute der berufsbildenden Schulen einladen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsstaaten fördern den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiete des Schulwesens. Sie werden zu diesem Zwecke vor allem Fachleute der berufsbildenden Schulen einladen.