Die Vertragsstaaten ermutigen den „Österreichischen Rundfunk“ und „Radio Republik Indonesia (R.R.I.)/Televisi Republik Indonesie (T.V.R.I.)“ zur Erweiterung der direkten Zusammenarbeit.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsstaaten ermutigen den „Österreichischen Rundfunk“ und „Radio Republik Indonesia (R.R.I.)/Televisi Republik Indonesie (T.V.R.I.)“ zur Erweiterung der direkten Zusammenarbeit.