Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pflegegebühren an der Landesklinik St. Veit

Die Leistungen der Pflegeabteilungen der Landesklinik St. Veit werden durch tägliche Pflegegebühren abgegolten. Diese Pflegegebühren werden unter Berücksichtigung eines Einhebungsnachlasses in folgender Höhe festgelegt:

  1. 1.

    Pflegegebühr, soweit nicht Z 2 anzuwenden ist:

343,22 €

  1. 2.

    Pflegegebühr im Bereich Reintegration:

389,00 €

Die Höhe der kostendeckenden Pflegegebühr wird im Hinblick auf Z 1 mit 386,59 € und im Hinblick auf Z 2 mit 423,26 € festgestellt.