Pflegegebühren an der Landesklinik St. Veit
Die Leistungen der Pflegeabteilungen der Landesklinik St. Veit werden durch tägliche Pflegegebühren abgegolten. Diese Pflegegebühren werden unter Berücksichtigung eines Einhebungsnachlasses in folgender Höhe festgelegt:
| 343,22 € |
| 389,00 € |
Die Höhe der kostendeckenden Pflegegebühr wird im Hinblick auf Z 1 mit 386,59 € und im Hinblick auf Z 2 mit 423,26 € festgestellt.
