Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pflegegebühren an der Christian-Doppler-Klinik – Universitätsklinikum der PMU

(1) Die Leistungen der Christian-Doppler-Klinik – Universitätsklinikum der PMU sind im Akutbereich der Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik und der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie durch Pflegegebühren abzugelten, die in der kostendeckenden Höhe von 779,00 € festgelegt werden.

(2) Die Leistungen der Pflegeabteilungen der Christian-Doppler-Klinik sind durch Pflegegebühren abzugelten, die in folgender Höhe festgelegt werden:

  1. 1.

    Pflegegebühr, soweit nicht die Z 2 anzuwenden ist, unter Berücksichtigung eines Einhebungsnachlasses:

538,00 €

  1. 2.

    kostendeckende Pflegegebühr bei Inanspruchnahme nur der Tagesklinik:

252,00 €

Die Höhe der kostendeckenden Pflegegebühr (Z 1) wird mit 598,00 € festgestellt.