TEIL X
DAS SEKRETARIAT
Das ständige Sekretariat der Organisation besteht aus dem Generalsekretär und der für die Durchführung der Arbeit der Organisation benötigten Anzahl von Fachleuten und Büropersonal.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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DAS SEKRETARIAT
Das ständige Sekretariat der Organisation besteht aus dem Generalsekretär und der für die Durchführung der Arbeit der Organisation benötigten Anzahl von Fachleuten und Büropersonal.