Zuständigkeit des Finanzamtes
. Die Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage ist von dem für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamt durchzuführen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zuständigkeit des Finanzamtes
. Die Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage ist von dem für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamt durchzuführen.