Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

. Die in den , 10, 11 und 14 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

Beachte: Bezugszeitraum: ab 1. 1. 2003

idF: BGBl. I Nr. 132/2002