Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
. Die in den , 10, 11 und 14 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Beachte: Bezugszeitraum: ab 1. 1. 2003
idF: BGBl. I Nr. 132/2002
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
. Die in den , 10, 11 und 14 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Beachte: Bezugszeitraum: ab 1. 1. 2003
idF: BGBl. I Nr. 132/2002