Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Das Dienstabzeichen für Aufsichtsorgane für Kfz-Abstellabgaben ist aus Hartplastik herzustellen. Es besteht aus einem rechteckigen Schild (7 cm Länge und 4 cm Breite) und hat folgende Beschriftung aufzuweisen:

1. Den Namen der ausstellenden Gemeinde in der ersten Zeile,

2. “Aufsichtsorgan” in der zweiten Zeile,

3. “für” in der dritten Zeile und

4. “Kfz-Abstellabgaben” in der vierten Zeile

(2) Überdies ist dieses Schild mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen. Es kann auch das Wappen der ausstellenden Gemeinde aufgedruckt werden.