Die Aufsichtsorgane für Kfz-Abstellabgaben haben bei Ausübung ihres Dienstes das Dienstabzeichen gemäß sichtbar zu tragen.
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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Aufsichtsorgane für Kfz-Abstellabgaben haben bei Ausübung ihres Dienstes das Dienstabzeichen gemäß sichtbar zu tragen.