Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Leistbare Kaufpreise für Baulandgrundstücke

(1) Die Anlage 1 bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

(2) Gemäß werden die in der Anlage 1 dargestellten Kaufpreise als maximale Quadratmeterpreise für jede Gemeinde im Burgenland festgelegt.