Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Katastrophenhilfsdienst

Die Aufzählung für die Katastrophenhilfe bedeutsamer Personen, Einrichtungen und Dienststellen () hat unter Anführung des Namens bzw. der Bezeichnung und der Erreichbarkeit insbesondere Angaben zu enthalten über:

1

die Einsatzleitung:

1.1

Amtssitz der Einsatzleitung (Einsatzzentrale),

1.2

Einsatzleiter und dessen Stellvertreter,

1.3

technischer Einsatzleiter und dessen Stellvertreter,

1.4

übrige Mitglieder der Einsatzleitung und deren Stellvertreter,

1.5

Hilfskräfte der Einsatzleitung;

2

Sachverständige und Auskunftspersonen;

3

Feuerwehren (Gerätehaus, Kommandant und dessen Stellvertreter);

4

Rettungsorganisationen (zuständige lokale Dienststellen, maßgebende Funktionäre, Kommandanten und deren Stellvertreter);

5

Gesundheits- und Sozialdienste:

5.1

Ärzte (Gemeindeärzte, sonstige für eine Hilfeleistung voraussichtlich in Frage kommende Ärzte),

5.2

Tierärzte, die für eine Hilfeleistung voraussichtlich in Frage kommen,

5.3

Krankenanstalten (lokale Anstalten, nächstgelegenes Allgemeinkrankenhaus und Schwerpunktkrankenhaus),

5.4

Apotheken, deren Haupteinzugsgebiet sich auf die Gemeinde erstreckt,

5.5

zuständige lokale Fürsorge- und Versorgungsdienste;

6

Wachkörper:

6.1

zuständige lokale Dienststellen der Bundesgendarmerie und der Zollwache, Dienststelle der Gemeindesicherheitswache,

6.2

Dienststellen des Bundesheeres (Militärkommando, in der Gemeinde bestehende Kaserne);

7

Dienststellen der Bauverwaltung:

7.1

technische Dienste der Gemeinde,

7.2

Landes- und Bundesstraßenverwaltung (zuständige Dienststelle, Straßenmeister),

7.3

Fernmeldebaudienst (zuständige lokale Dienststelle),

7.4

Wasserbauverwaltung (Landeswasserbauamt, zuständiger Bauhof),

7.5

Wildbach- und Lawinenverbauung (zuständige Gebietsbauleitung);

8

Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen:

8.1

Eisenbahnunternehmen (zuständige Dienststelle der Streckenleitung),

8.2

Energieversorgungsunternehmen, die das Gemeindegebiet über Verteilernetze versorgen,

8.3

Wasserversorgungsunternehmen, die das Gemeindegebiet versorgen,

8.4

Abwasserbeseitigungsunternehmen, die das Gemeindegebiet entsorgen,

8.5

Abfallbeseitigungsunternehmungen, die das Gemeindegebiet hauptsächlich entsorgen;

9

sonstige Personen, Einrichtungen und Dienststellen:

9.1

wichtige Behörden der allgemeinen und besonderen staatlichen Verwaltung im Land:

9.1.1

Amt der Landesregierung,

9.1.2

Sicherheitsdirektion,

9.1.3

Finanzlandesdirektion,

9.1.4

Bezirkshauptmannschaft,

9.1.5

Arbeitsinspektorat,

9.1.6

Agrarbezirksbehörde;

9.2

ansässige Bergführer,

9.3

ansässige Schischulen.