*) Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022
(1) Art. XXX des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
(2) Auflagen zur öffentlichen Einsicht nach in der Fassung vor LGBl.Nr. 4/2022, die vor dem 1. Juli 2022 begonnen wurden, sind nach den Bestimmungen in der Fassung vor LGBl.Nr. 4/2022 zu beenden.
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2022
Weitere Inhalte
Mit LGBl. Nr. 57/1997 wurde die Geltung dieses Gesetzes festgestellt.
LGBl.Nr. 33/1999: Dieses Gesetz dient unter anderem der Umsetzung der Bestimmungen der externe Notfallpläne nach Artikel 11 der Richtlinie 96/82/EG.
LGBl.Nr. 72/2012: Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinien 2001/42/EG und 2006/21/EG.
