Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 72/2022
Art. IX des Gesetzes über die Bildung und Betreuung von Kindern – Sammelgesetz, LGBl.Nr. 72/2022, tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
Weitere Inhalte
Mit LGBl. Nr. 57/1997 wurde die Geltung dieses Gesetzes festgestellt.
LGBl.Nr. 33/1999: Dieses Gesetz dient unter anderem der Umsetzung der Bestimmungen der externe Notfallpläne nach Artikel 11 der Richtlinie 96/82/EG.
LGBl.Nr. 72/2012: Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinien 2001/42/EG und 2006/21/EG.
