Veränderungen
Der Bedienstete hat der Dienstbehörde jede die Ausübung der Nebenbeschäftigung () betreffende Veränderung zu melden.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Veränderungen
Der Bedienstete hat der Dienstbehörde jede die Ausübung der Nebenbeschäftigung () betreffende Veränderung zu melden.