Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Veränderungen

Der Bedienstete hat der Dienstbehörde jede die Ausübung der Nebenbeschäftigung () betreffende Veränderung zu melden.