Anlage 14 (zu und 2 sowie )
Die Sondererzieherdienstzulage für die Erzieher des Sozialpädagogischen Zentrums gemäß beträgt:
€ 422,85 monatlich;
Die Sondererzieherdienstzulage für die leitenden Erzieher des Sozialpädagogischen Zentrums gemäß beträgt:
€ 650,36 monatlich;
Die Dienstzulage für die Erzieher im Sinne des und für die Bediensteten im Sinne des , die eine dem Handwerksmeister ähnliche Funktion ausüben, beträgt gemäß :
1. Stufe: Gehaltsstufe 1 bis 5 € 240,79,
2. Stufe: Gehaltsstufe 6 bis 11 € 374,68,
3. Stufe: ab Gehaltsstufe 12 € 508,45.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
