Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 14 (zu und 2 sowie )

Die Sondererzieherdienstzulage für die Erzieher des Sozialpädagogischen Zentrums gemäß beträgt:

€ 422,85 monatlich;

Die Sondererzieherdienstzulage für die leitenden Erzieher des Sozialpädagogischen Zentrums gemäß beträgt:

€ 650,36 monatlich;

Die Dienstzulage für die Erzieher im Sinne des und für die Bediensteten im Sinne des , die eine dem Handwerksmeister ähnliche Funktion ausüben, beträgt gemäß :

1. Stufe: Gehaltsstufe 1 bis 5 € 240,79,

2. Stufe: Gehaltsstufe 6 bis 11 € 374,68,

3. Stufe: ab Gehaltsstufe 12 € 508,45.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.