Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 13 (zu )

Die Erzieherdienstzulage für die Erzieher in der Entlohnungsgruppe l 2b1 gem. beträgt:

€ 609,34 monatlich;

Die Erzieherdienstzulage für die Erzieher in der Entlohnungsgruppe l 3 gem. beträgt:

€ 471,40 monatlich;

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.