Anlage 12 (zu )
Siehe Betragsanpassungs-Verordnung, LGBl. Nr. 82/2025
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Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Anlage 12 (zu )
Siehe Betragsanpassungs-Verordnung, LGBl. Nr. 82/2025
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.