Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Besoldungsmäßige Einreihung

(1) Erzieher im Sinne des und Handwerksmeister im Sinne des sind in die Entlohnungsgruppe l 2b1 des Entlohnungsschemas I L einzureihen.

(2) Das Monatsentgelt der Erzieher im Sinne des und der Handwerksmeister im Sinne des ist in der Anlage 12 festgesetzt.

(3) Erzieher im Sinne des , Erzieherhelferinnen und Bedienstete im Sinne des , die eine dem Handwerksmeister ähnliche Funktion ausüben, sind in die Entlohnungsgruppe l 3 des Entlohnungsschemas I L einzureihen.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.