Anwendung
Für die Wahl des Schulsprechers sind , 3 lit. b, c, d, und anzuwenden. , 3 lit. a und 4, , , und sind mit der Abweichung anzuwenden, dass an die Stelle des Klassenvorstandes der Schulleiter oder der von ihm beauftragte Lehrer tritt.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendung
Für die Wahl des Schulsprechers sind , 3 lit. b, c, d, und anzuwenden. , 3 lit. a und 4, , , und sind mit der Abweichung anzuwenden, dass an die Stelle des Klassenvorstandes der Schulleiter oder der von ihm beauftragte Lehrer tritt.