Ablauf der Wahl
(1) Der Klassenvorstand hat für den geordneten Ablauf der Wahlhandlung zu sorgen.
(2) Die Wahl ist durch persönliche Abgabe des Stimmzettels am Wahlort vorzunehmen. Jedem Wähler kommt eine Stimme zu.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Ablauf der Wahl
(1) Der Klassenvorstand hat für den geordneten Ablauf der Wahlhandlung zu sorgen.
(2) Die Wahl ist durch persönliche Abgabe des Stimmzettels am Wahlort vorzunehmen. Jedem Wähler kommt eine Stimme zu.