Verkündung
Das Wahlergebnis ist nach Verkündung durch den Schulleiter oder den von ihm beauftragten Lehrer in der Schule anzuschlagen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Verkündung
Das Wahlergebnis ist nach Verkündung durch den Schulleiter oder den von ihm beauftragten Lehrer in der Schule anzuschlagen.