Die Zentralpersonalvertretung ist, soweit des Landes-Personalvertretungsgesetzes nichts anderes bestimmt, jeweils gemeinsam mit den Dienststellenpersonalvertretungen zu wählen.
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Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Zentralpersonalvertretung ist, soweit des Landes-Personalvertretungsgesetzes nichts anderes bestimmt, jeweils gemeinsam mit den Dienststellenpersonalvertretungen zu wählen.