Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Innere Organisation der KABEG

Geschäftsapparat

Die Gliederung des Geschäftsapparates der KABEG und die Aufteilung der Geschäfte auf die Untergliederungen sind in der Satzung () zu regeln.