3. Abschnitt
Innere Organisation der KABEG
Geschäftsapparat
Die Gliederung des Geschäftsapparates der KABEG und die Aufteilung der Geschäfte auf die Untergliederungen sind in der Satzung () zu regeln.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Innere Organisation der KABEG
Geschäftsapparat
Die Gliederung des Geschäftsapparates der KABEG und die Aufteilung der Geschäfte auf die Untergliederungen sind in der Satzung () zu regeln.