Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechtsgeschäfte zwischen der KABEG

und dem Vorstand

Die KABEG wird bei Rechtsgeschäften zwischen der KABEG und einem Mitglied des Vorstandes sowie bei Rechtsstreitigkeiten mit diesem durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates vertreten.