Rechtsgeschäfte zwischen der KABEG
und dem Vorstand
Die KABEG wird bei Rechtsgeschäften zwischen der KABEG und einem Mitglied des Vorstandes sowie bei Rechtsstreitigkeiten mit diesem durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates vertreten.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechtsgeschäfte zwischen der KABEG
und dem Vorstand
Die KABEG wird bei Rechtsgeschäften zwischen der KABEG und einem Mitglied des Vorstandes sowie bei Rechtsstreitigkeiten mit diesem durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates vertreten.