Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sportverdienstzeichen in Gold

(1) Das Sportverdienstzeichen in Gold für eine 30-jährige ehrenamtliche Tätigkeit als Funktionär eines Sportvereins gelangt als Medaille ohne Band zur Verleihung.

(2) Das Kleinod des Sportverdienstzeichens ist vergoldet, hat eine Höhe von 60 mm und ist ein auf die Spitze gestelltes und unten konvex abgerundetes Dreieck in der Form und den Farben des Schildes des Kärntner Landeswappens. In der Mitte des Kärntner Landeswappens ist rechts an die drei Kärntner Löwen anschließend der senkrechte Schriftzug „LSE“ abgebildet. Das Wappen ist an der linken Seite mit dem Schriftzug „Sportverdienstzeichen“ umgeben. Die Schriftzüge sind schwarz.

(3) Die Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit berechnet sich von der tatsächlichen Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Sportfunktionär in einem Sportverein und muss in diesem Sportverein ununterbrochen angedauert haben. Die in bis d K-LAuszG enthaltenen Ausnahmen gelten sinngemäß.