Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. Abschnitt Ehrenzeichen des Landes Kärnten

Großes Goldenes Ehrenzeichen

(1) Das Große Goldene Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt als Halsdekoration zur Verleihung und wird an einem 4 cm breiten gelb-rot-weißen Band um den Hals getragen.

(2) Das Kleinod des Großen Goldenen Ehrenzeichens besteht aus einem vierteiligen, golden bordierten, gleichschenkeligen Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 5 cm), dessen Felder in Email gelb-rot-weiß ausgelegt sind; zwischen den Kreuzschenkeln befinden sich jeweils fünf vergoldete Strahlen. Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Zur Verbindung des Kleinods mit dem Band dient eine vergoldete Öse.