Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sportverdienstzeichen in Gold mit Brillanten

(1) Das Sportverdienstzeichen in Gold mit Brillanten gelangt für außerordentliche Verdienste in Bezug auf Sport im Land Kärnten als Medaille ohne Band zur Verleihung.

(2) Das Kleinod des Sportverdienstzeichens ist vergoldet und am oberen linken Rand mit drei Steinen in der Optik von Brillanten besetzt. Es hat eine Höhe von 60 mm und ist ein auf die Spitze gestelltes und unten konvex abgerundetes Dreieck in der Form und den Farben des Schildes des Kärntner Landeswappens. In der Mitte des Kärntner Landeswappens ist rechts an die drei Kärntner Löwen anschließend der senkrechte Schriftzug „LSE“ abgebildet. Das Wappen ist an der linken Seite mit dem Schriftzug „Sportverdienstzeichen“ umgeben. Die Schriftzüge sind schwarz.

(3) Als außerordentliche Verdienste gelten Verdienste von Persönlichkeiten, die sich über die Funktion ihres Amtes hinaus und für einen längeren Zeitraum nachhaltig für den Kärntner Sport eingesetzt haben. Die in bis d K-LAuszG enthaltenen Ausnahmen gelten sinngemäß.