Amtswegige Vorschreibungen
Wenn es der nach Verpflichtete
unterläßt, die Genehmigung zur Kulturumwandlung rechtzeitig () einzuholen, hat die Bezirksverwaltungsbehörde unabhängig von einer Bestrafung nach den nach von Holzgewächsen freizuhaltenden Streifen entlang der Grenze der Grundstücke mit Bescheid vorzuschreiben und für die Herstellung des bescheidmäßigen Zustandes eine angemessene Frist festzusetzen.
