Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Gemeindekommissionsgebührenverordnung 2019, LGBl. Nr. 100/2019, außer Kraft.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Gemeindekommissionsgebührenverordnung 2019, LGBl. Nr. 100/2019, außer Kraft.