Senatsentscheidungen
Das Landesverwaltungsgericht hat über Beschwerden gegen Bescheide der Disziplinarkommission durch einen Senat zu entscheiden, wenn
1. darin Disziplinarstrafen nach oder 5 oder oder 4 verhängt wurden, oder
2. der Disziplinaranwalt gegen einen Bescheid Beschwerde erhoben hat.
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Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
