Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Disziplinarstrafen

Disziplinarstrafen für Beamte des Ruhestandes sind

1. der Verweis,

2. die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Ruhebezügen, unter Ausschluß der Kinderzulage,

3. der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche,

4. die Minderung des Ruhegenusses um höchstens 50 v.H.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.